Eigentumstitel
Bei einigen Kriterien darf man keine Kompromisse hinnehmen – eines ist das Eigentumsrecht. Als Inselkäufer sollten Sie darauf bestehen, gegen den Kaufpreis volles, unbelastetes Eigentumsrecht für die gesamte Insel zu erhalten. In einigen Fällen kann ein kleines Grundstück im Besitz einer dritten Partei akzeptabel sein – so kann, zum Bespiel, die Regierung einen Leuchtturm auf der Insel besitzen.
Eigentumsrecht bedeutet, dass Sie das Grundstück zu 100% besitzen.
Pacht bedeutet, dass jemand anders das Grundstück besitzt und Sie lediglich das Nutzungsrecht der Insel, manchmal nur zu bestimmten Zwecken, besitzen. Eine gepachtete Insel hat die folgenden Nachteile: Die Insel gehört Ihnen nicht.
Sie können die Insel nur für bestimmte Zeit nutzen. Das bedeutet, je länger Sie die Insel haben, desto weniger sind die Erschließungsmaßnahmen, für die Sie bezahlt haben, wert. Wenn die Verpachtung eine bestimmte Nutzung beinhaltet und Sie diese Nutzung ändern möchten, kann es sein, dass Sie Ihre Rechte an der Insel verlieren.
Besonders wichtig: Sie können Ihre Insel nicht gegen Enteignung versichern, da Sie die Insel nicht besitzen. Sollte eine Enteignung stattfinden, werden Sie für den Verlust an dem Land nicht entschädigt. Enteignungen kommen selten vor, doch sie erfolgen, zum Beispiel, falls Grundstücke und/oder Inseln entweder zu Parks erklärt oder zu strategischen Zwecken genutzt werden.
In vielen Fällen werden Pachtinseln zu Preisen für Kaufinseln angeboten. Das ist natürlich lächerlich. Eine Pachtinsel hat im Durchschnitt (abhängig von ihrer Erschließung) nur 20% des Wertes einer Kaufinsel.
Um sicherzugehen, dass die Insel einem gültigen unbelasteten Eigentumsrecht unterliegt, kann Ihnen ein Anwalt aus der Region, in der die Insel liegt, behilflich sein. Stellen Sie sicher, dass das Grundeigentum auch in einem öffentlichen Vermessungsamt registriert ist (ziehen Sie einen Anwalt zu Rate) Der Anwalt wird Sie in folgenden Dingen beraten:
- Eigentumsrecht – Besitztitel, ob er unbelastet ist
- Baugenehmigung erhältlich oder ausgestellte Bausgenehmigung für vorhandene Gebäude
- Umweltgesetze, die die Insel oder die Region betreffen
Des Weiteren empfehlen wir, dass Sie, bevor Sie eine Insel kaufen, mit einem Steuerberater im Gastgeberland sprechen, um herauszufinden, welche steuerlichen Belastungen auf Sie zu kommen. Zum Beispiel:
- Grunderwerbsteuer, Stempelgebühr
- Verpflichtung des Käufers, sollte der Verkäufer unterlassen, seine/ihre Steuern auf den erzielten Gewinn zu bezahlen
- Vermögensteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer
- Was für eine Einkommensteuer käme im Falle eines Wiederverkaufs auf Sie zu
Für eine Prüfung des Objektes mit der gebotenen Sorgfalt, sollten Sie auch mit einem Ingenieur/Architekten über den Zustand der vorhandenen Gebäude sprechen, und auch über die Rechtslage, wenn Sie einen Anlegeplatz bauen wollen.
Um einen Anwalt zu finden, empfehlen wir, dass Sie den Kontakt nicht unbedingt über den Käufer oder den Makler herstellen. Sie sollten einen unabhängigen Anwalt finden, eventuell über die örtliche Botschaft. In bestimmten Ländern ist eine unabhängige Beratung äußerst wichtig.
Wir haben inzwischen eine Menge Erfahrung und würden uns sehr freuen, diese mit Ihnen zu teilen. Falls Sie irgendwelche Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns anzurufen. |